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Nach dem Tod eines Menschen kommt es häufig zu langwierigen Erbstreitigkeiten, die den Familienfrieden gefährden und hohe Anwalts- und Gerichtskosten auslösen.
Durch eine rechtzeitige Nachfolgeregelung in einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie zu Lebzeiten Streitigkeiten in der Familie vermeiden und bares Geld sparen. Ihr Lebenswerk soll nach Ihrem Wunsch verteilt werden und der überlebende Ehepartner soll abgesichert sein. Hier biete ich Ihnen kompetente und sorgsame Unterstützung an.
Bereits bestehende Testamente werden überprüft und nach Ihren Wünschen angepasst. Ist der Todesfall bereits eingetreten stehe ich Ihnen bei der Geltendmachung Ihres Erbteiles oder Ihres Pflichtteilanspruches und bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft zur Seite.
Für Erbschaften und Schenkungen zu Lebzeiten fallen Steuern an. Der Staat nimmt jährlich Milliarden aus Erbschafts- und Schenkungssteuer ein. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Erbrechts zeige ich Ihnen Möglichkeiten auf, die Steuern nicht oder nur in geringem Umfang entstehen lassen.